Rechtsberatung im Migrationsrecht

Die gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft der Bewohnerinnen und Bewohner in der Schweiz ist ein demokratisches Grundrecht, dass allen zugutekommen muss. Eines dieser Grundrechte ist die unentgeltliche Rechtspflege. Diese wird gewährt, wenn Betroffene mittellos sind und das Verfahren nicht aussichtslos ist. Für Menschen mit Migrationshintergrund und in finanzieller Not verbergen sich jedoch oft noch zusätzliche Hürden, die unentgeltliche Rechtspflege wahrzunehmen. Personen, die eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz haben, sind im Rahmen von migrationsrechtlichen Fragestellungen auf sich allein gestellt. Sie kennen ihre Rechtslage oftmals nicht, befinden sich in finanzieller Not oder einer schwierigen Lebenssituation.

Das kann dazu führen,

        dass eine Person in einer von Gewalt geprägten Ehe verbleibt, weil sie befürchtet bei einer Scheidung ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren;

        dass Personen sich nicht gegen Entscheide der Migrationsbehörde wehren, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder nicht einfordern können;

        dass Personen aufgrund einer mehrfachbelasteten Lebenssituation wie z.B. gesundheitliche Beschwerden, erfolglose Arbeitssuche oder Alleinerziehung von Kindern migrationsrechtsspezifische Vorgaben der Behörden nicht fristgerecht oder vollständig regeln können.

Die Folge können ein Entzug des Anwesenheitsrechts beziehungsweise Wegweisungen, Verunmöglichung von Familiennachzug, Rückstufung einer Bewilligung oder Verweigerung einer Einbürgerung führen.

Die betroffenen Personen benötigen kostenlosen Zugang zum Recht und eine bedarfsgerechte sozialarbeiterische Begleitung.  Dies ist ein wichtiger Beitrag zu Gleichberechtigung aller in der Schweiz lebenden Menschen und zum demokratischen Grundsatz, dass diese Menschen Teil unserer Gemeinschaft sind. 

Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not

Eigerplatz 5

3007 Bern

 

Tel. 031 370 71 71

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www.rechtsberatungsstelle.ch/anlaufstelle-eigerplatz/auslaenderrecht